Massnahmen Covid 19 per 06.01.2022

Massnahmen Covid 19

Ab Samstag, dem 8.1. soll es keine Unterscheidung mehr zwischen K1- und K2-Personen geben. Nicht mehr als Kontaktperson gilt man künftig, wenn man dreifach geimpft ist oder wenn bei einem Treffen mit einem Infizierten beide Personen Maske getragen haben. Für alle, die als Kontaktpersonen eingestuft werden, gilt: Freitesten ist ab dem fünftenTag mit einem PCR-Test möglich.

– Kontrollen: Für nächste Woche kündigte die Regierung verstärkte Kontrollen der Betriebe in Bezug auf die in Salzburg schon geltenden 2-G-Kontrollen im Handel an. Ab 11.1. wird diese Kontrollpflicht auch österreichweit umgesetzt.

– FFP2-Maskenpflicht im Freien: Dort, wo keine zwei Meter Abstandeingehalten werden können, muss ab 11.1. auch Outdoor eine FFP2-Maske getragen werden. Ausnahmen soll es für engste Angehörige wie die Partnerin oder den Partner sowie Kinder geben.

– Gültigkeit Grüner Pass: Ab 1.2. verliert der Grüne Pass von doppelt Geimpften bereits sechs Monate nach der letzten Impfung seine Gültigkeit. Bei dreifach Geimpften bleibt es bei neun Monaten.